Entwurf erneute Beteiligung: Bebauungsplan „G 1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ (Gemarkung Wollmesheim)

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) an der Aufstellung des Bebauungsplans „G 1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“, Gemarkung Wollmesheim

(Grund der erneuten Beteiligung: Ergänzung der umweltbezogenen Informationen; keine Änderung des Entwurfes) Die bisher vorgebrachten Anregungen nach § 3 Abs. 2 BauGB fließen in die Abwägung ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der Stadt Landau hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2021 den Entwurf des Bebauungsplans „G 1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ der Stadt Landau in der Pfalz zur Offenlage beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich (ca. 1,99 ha) umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Wollmesheim, die bereits im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „G 1 Landau Südwest“ liegen: 2183/8, 2180/8, 2179/4, 2206/4, 2180/10, 2100/6.

Wesentliche Planungsziele sind:

-Neuordnung des Geländes und Ausbildung eines attraktiven Stadteingangs, mit Rücksicht auf das Landschaftsbild und die Einfahrtssituation in die Kernstadt

-Rückbau der vorhandenen Hallenstrukturen und Entwicklung einer dem öffentlichen Raum zugewandten, durchgrünten, einheitlichen Gebäudestruktur mit markanten Raumkanten

-Herstellung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit Nahversorgungs-funktionen (Wasgau-Markt mit max. 2.100m² Verkaufsfläche) in einem repräsentativen Baukörper, sowie dazugehörigen eingegrünten Parkplätzen

-Entwicklung vermittelnder Bau- und Nutzungsstrukturen, die die angrenzenden Wohn- und Gewerbenutzungen in deren aktuell genehmigter Form nicht beeinträchtigen

-Ausprägung einer verdichteten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Quotierungsrichtlinie für den geförderten Mietwohnungsbau

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „G 1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“einschließlich der Begründung mit Umweltbericht erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG unter www.landau.de/oeffentliche-auslegungen, in der Zeit vom

26. März 2021 bis einschließlich 28. April 2021.


Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.GeoPortal.rlp.de. Diese Bekanntmachung ist auf folgender Webseite abrufbar: www.landau.de/amtsblatt.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Landau im Dienstgebäude Königstraße 21, während der Dienstzeit einzusehen.

Hierzu bitten wir um vorherige Terminabsprache mit Frau Juliane Letz, Tel.-Nr.: 06341-136112, Mail: juliane.letz@landau.de oder Frau Ramona Menzel, Tel. Nr.: 06341-136102, Mail: ramona.menzel@landau.de