Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. November 2018 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ der Stadt Landau in der Pfalz gefasst und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen.
Der Geltungsbereich umfasst mit einer Größe von ca. 0,67 ha die Flurstücke 2281/12 und 2164/3 in der Gemarkung Landau, sowie in der Gemarkung Wollmesheim die Flurstücke 2243/1, 2242/1, 2241/1, 2241/4, 2240/1, 2240/2, 2240/3, 2240/5 sowie Teilbereiche der Flurstücke 1915/17, 1915/7, 1915/26, 2241/3, 2207/3 und 2253.
Wesentliche Planungsziele sind:
·die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und
·die Errichtung von fünf Reihenhäusern zur Deckung des Wohnraumbedarfs
·die Sicherstellung einer geordneten verkehrlichen Erschließung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Veröffentlichung der Unterlagen im Internetunter www.landau.de/oeffentliche-auslegungen, in der Zeit vom
30. April 2021 bis einschließlich 14. Mai 2021
Ebenfalls besteht die Möglichkeit die Unterlagen während dieser Zeit bei der Stadtverwaltung Landau, im Dienstgebäude Königstraße 21, während der Dienstzeit einzusehen und zu erörtern.
Hierzu bitten wir um vorherige Terminabsprache mit Herr Tobias Joa, Tel.-Nr.: 06341-136113, Mail: tobias.joa@landau.de oder Frau Anna Hocks, Tel. Nr.: 06341-136117 Mail: anna.hocks@landau.de.