Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf: Bebauungsplan „A 16, Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz („Ufersche Höfe“)“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der Stadt Landau in der Pfalz hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2021 den Entwurf des Bebauungsplans „A 16, Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz („Ufersche Höfe“)“ zur Offenlage beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich (0, 4 ha) liegt im nordöstlichen Teil der Landauer Altstadt. Der Planbereich wird begrenzt durch die Theaterstraße im Süden, die Kramstraße im Norden, den Kleinen Platz im Westen und die Königstraße und dem Untertorplatz im Osten. Im Süden grenzt das Quartier direkt an die Fußgängerzone.

Wesentliche Planungsziele sind:

·Erhaltung der kleinteiligen Blockrandbebauungsstruktur und der ortsbildprägenden straßenbegleitenden Bebauung insbesondere entlang der Theaterstraße und dem Kleinen Platz, sowie einzelne charaktervolle Bausteine der historischen Innenhof-bebauung und Ergänzung durch Neubauten zu einem zeitgemäßen Stadtquartier.

·Umfassende Neuordnung des Blockinneren, differenzierte Höfestruktur, Durchwegung des Blockinnenbereichs als öffentliche fußläufige Verbindung zwischen Husarengasse und Kleiner Platz. Lediglich für private Anlieger soll der Blockinnenbereich über diese Wegeverbindung auch zufahrbar sein.

·Revitalisierung des Altstadtblocks mit altstadttypischer Nutzungsmischung mit Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnraum unter Berücksichtigung der Landauer Quotierungsrichtlinie für den geförderten Mietwohnungsbau, Ansiedlung von Einzelhandel mit „Magnetfunktionen“ in den Erdgeschossbereichen insbesondere entlang der Theaterstraße, Schaffung weiterer Gewerbeflächen für Kreativwirtschaft, Gastronomie, Büros, Dienstleistungen, sowie Flächen für kulturelle Einrichtungen und Treffpunkte im Quartier zur Belebung der Innenhöfe.

·Klimagerechte Planung und Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

Der Bebauungsplan wird nicht weiter als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern als Angebotsbebauungsplan mit flankierendem städtebaulichen Vertrag aufgestellt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie(Planungssicher-stellungsgesetzPlanSiG) wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.


Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „A 16, Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz („Ufersche Höfe“)“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG unterwww.landau.de/oeffentliche-auslegungen, in der Zeit vom

25. Juni 2021 bis einschließlich 26. Juli 2021.

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.GeoPortal.rlp.de. Diese Bekanntmachung ist auf folgender Webseite abrufbar: www.landau.de/amtsblatt.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Landau im Dienstgebäude Königstraße 21, während der Dienstzeit einzusehen.

Hierzu bitten wir um vorherige Terminabsprache mit Frau Sylvia Schmidt-Sercander, Tel.-Nr.: 06341-136101, Mail: sylvia.schmidt-sercander@landau.de oder Frau Ramona Menzel, Tel. Nr.: 06341-136102, Mail: ramona.menzel@landau.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.


Weitere Infos siehe Amtsblatt Nr. 47/2021 vom 17. Juni 2021