Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der Stadt Landau hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ in der Fassung vom 18. Mai 2021 zur Offenlage beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich befindet sich im nordöstlichen Bereich von Godramstein und grenzt im Westen an die Max-Slevogt-Straße. Südlich grenzt das Gebiet an den derzeitigen Siedlungsrand an, im Norden sowie Osten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der Geltungsbereich umfasst mit einer Größe von ca. 2,6 ha die Flurstücke 2145/2, 2153/2, 2154, 2155, 2156, 2157, 2158, 2159/1, 2201, 2206/1, 2208/1, 2209, 2210/2, 2211/2, 2212/2, 2213/2, 2214/2, 2215/2, 2216/2, 2217/2
Wesentliche Planungsziele sind:
·die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebiets“ (WA) mit einer kompakten und den dörflichen Strukturen angepassten Bebauungstypologie (Einzel- und Doppelhäuser, sowie ein Mehrfamilienhaus) zur Deckung des Wohnraumbedarfs
·Verknüpfung des Neubaugebietes mit dem bestehenden Siedlungskörper Godramsteins
·bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur im Ort
·die Gestaltung des neuen Ortsrandes im Übergang zum Landschaftsraum und
·die Errichtung eines Spielplatzes.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Entsprechend § 3 Abs.
1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicher-stellungsgesetz
– PlanSiG) wird
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ in Godramstein einschließlich der Begründung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG www.landau.de/oeffentliche-auslegungen, in der Zeit vom
23. Juli 2021 bis einschließlich 23. August 2021
Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.GeoPortal.rlp.de. Diese Bekanntmachung ist auf folgender Webseite abrufbar: www.landau.de/amtsblatt.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Landau im Dienstgebäude Königstraße 21, während der Dienstzeit einzusehen.
Hierzu bitten wir um vorherige Terminabsprache mit Herrn Thiemo Sprenger, Tel.-Nr.: 06341-136104, Mail: thiemo.sprenger@landau.de oder Frau Anna Hocks, Tel. Nr.: 06341-136117 Mail: anna.hocks@landau.de.