(Grund der erneuten Beteiligung: das Dokument „Begründung, Teil B“ war über die Internetseite nicht abrufbar; keine Änderung des Entwurfes) Die bisher vorgebrachten Anregungen nach § 3 Abs. 2 BauGB fließen in die Abwägung ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2024 den Entwurf des Bebauungsplans „B 9, Nordring – Industriestraße“ sowie die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Gemarkung Landau. Er umfasst eine Fläche zwischen Untertorplatz, Neustadter Straße, Nordring, Ostring, Ostbahnstraße, Reduitstraße, Industriestraße und Weißquarttierstraße. Innerhalb dieser Fläche befinden sich im Nordwesten das Deutsche Tor inkl. der Parkanlage, dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung sowie die ehemalige Gummi-Mayer-Fläche. Südlich davon ist die Fläche des ehemaligen Großmarktes vollumfänglich im Geltungsbereich. Auf ihr befinden sich das Parkhaus Zentrum, das Finanzamt, das Gloria-Kulturzentrum, sowie Wohnungen, ein Nahversorger, sonstiger Einzelhandel und Büros. Südlich über die Industriestraße hinaus, befindet sich der Block zwischen Reduit-, Ostbahnstraße und Ostring ebenfalls im Geltungsbereich.
Der Geltungsbereich (ca. 4,98 h) umfasst die Flurstücke 5025/000, 5030/110, 5030/111, 5030/118, 5030/127, 5030/157, 5030/158, 5030/160, 5030/166, 5030/169, 5030/170, 5030/179, 5030/180, 5030/181, 5030/035, 5030/004, 5041/001, 5046/012, 5046/016, 5046/003, 5046/008, 5050/004, 5051/003, 5051/004, 5051/006, 5051/007, 5051/008, 5052/002, 5052/003, 5052/005, 5053/000, 5054/000, 5055/003, 5056/004, 5057/001, 5059/005, 5059/007, 5059/008, 0539/001, teilweise: 5050/010 und 0678/003 (siehe Anlage).
Anlass und wesentliche Planungsziele:
Mit dem Bebauungsplan „B 9, Nordring-Industriestraße“ soll der bauleitplanerische Rahmen geschaffen werden, in Teilen der Landauer Innenstadt mehr Vergnügungsstätten in einem gesunden innerstädtischen Nutzungsmix zuzulassen und bereits bestehenden Betrieben eine Entwicklungsperspektive aufzuzeigen. Eine Steuerung mittels der Bauleitplanung ist erforderlich, weil im gesamten Innenstadtbereich unterschiedliche Nutzungen und damit differenzierte Interessen aufeinanderstoßen, die zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden müssen.
Um dies zu erreichen werden unbeplante Bereiche, die heute bauplanungsrechtlich einem Mischgebiet oder einem Gewerbegebiet zuzuordnen sind, über die Bauleitplanung als Kerngebiete gem. § 7 BauNVO sowie Urbane Gebiete nach § 6a BauNVO überplant.
Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „B 9, Nordring – Industriestraße“ erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB i n der Zeit vom
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „B 9, Nordring – Industriestraße“ bei der Stadtverwaltung Landau, im Dienstgebäude Königstraße 21, im Bürgerbüro, während der Dienstzeit eingesehen werden können.