Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Mobilität hat in seiner Sitzung am
5. November 2024
den erneuten Entwurf des Bebauungsplans „B 9, Nordring – Industriestraße“ beschlossen.
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Gemarkung Landau. Er umfasst eine Fläche zwischen Untertorplatz, Neustadter Straße, Nordring, Ostring, Ostbahnstraße, Reduitstraße, Industriestraße und Weißquartierstraße. Innerhalb dieser Fläche befinden sich im Nordwesten das Deutsche Tor inkl. der Parkanlage, östlich davon der LBB und die ehemalige Gummi-Mayer-Fläche. Südlich davon ist die Fläche des ehemaligen Großmarktes vollumfänglich im Geltungsbereich. Auf ihr befinden sich das Parkhaus Zentrum, das Finanzamt, das Gloria-Kulturzentrum, sowie Wohnungen, Nahversorger, sonstiger Einzelhandel und Büros. Südlich über die Industriestraße hinaus, befindet sich der Block zwischen Reduit-, Ostbahnstraße und Ostring noch im Geltungsbereich. Dieser Block ist durch einen Mix aus Einzelhandel, Wohnen, Gewerbe, Büros, Arztpraxen sowie einer Vergnügungsstätte geprägt.
Anlass und wesentliche Planungsziele:
Mit dem Bebauungsplan „B 9, Nordring-Industriestraße“ soll der bauleitplanerische Rahmen geschaffen werden, um in Teilen der Landauer Innenstadt mehr Vergnügungs-stätten in einer gesunden innerstädtischen Nutzungsmischung zuzulassen und beste-henden Betrieben eine Entwicklungsperspektive aufzuzeigen. Eine Steuerung über die Bauleitplanung ist erforderlich, da im gesamten Innenstadtbereich unterschiedliche Nutzungen und damit unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, die in einen ge-rechten Ausgleich gebracht werden müssen.
Um dies zu erreichen werden unbeplante Bereiche, die heute bauplanungsrechtlich einem Mischgebiet oder einem Gewerbegebiet zuzuordnen sind, über die Bauleitplanung als Kerngebiete sowie Urbane Gebiete überplant.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB findet die erneute Offenlage in verkürzter Form statt und nur in Bezug auf die Änderungen. Demnach können Stellungnahmen nur zu den Änderungen abgegeben werden und nicht zum kompletten Inhalt. Die Änderungen sind in den Plandokumenten entsprechend gekennzeichnet, in dem die betroffenen Textpassagen durch- und unterstrichen sind.
Die Veröffentlichung der Unterlagen zum erneuten Entwurf des Bebauungsplans „B 9, Nordring – Industriestraße“ in der Fassung vom 23.09.2024, erfolgt in der Zeit vom
12. November bis einschließlich 26. November 2024
auf der Internetseite der Stadt Landau, unter dem Link www.landau.de/oeffentliche-auslegungen
Es wird darauf hingewiesen:
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass die Unterlagen zum erneuten Entwurf des Bebauungsplans „B 9, Nordring – Industriestraße“ bei der Stadtverwaltung Landau, im Dienstgebäude Königstraße 21, im Bürgerbüro, während der Dienstzeit eingesehen werden können.
Es besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz:
www.GeoPortal.rlp.de. Diese Bekanntmachung ist auf folgender Webseite abrufbar: www.landau.de/amtsblatt.