Für eine funktionierende Innenstadt ist ein ausreichendes, zentrumsnahes und ständig verfügbares Parkraumangebot von großer Bedeutung. Die Verwaltung der Stadt Landau hat eine umfassende Neuordnung des Parkens in der Innenstadt und den umliegenden Bereichen auf den Weg gebracht. Denn: Die historisch gewachsene Bewirtschaftung im Stadtgebiet war bisher zu kleinteilig und wenig nachvollziehbar für die Bürgerinnen und Bürger. Das soll sich zum 1. Oktober 2021 ändern mit dem Ziel, Parken in Landau übersichtlicher, gerechter und flexibler zu machen.
Klar ist aber auch: Die Neuordnung des Parkens ist „schwere Kost“, auch da viele Maßnahmen ineinandergreifen bzw. einander bedingen. Die Verwaltung hat aus diesem Grund alle Informationen rund um das „Neue Parken“ in Landau noch einmal in Form eines FAQ zusammengestellt.
Was ändert sich beim Parken in Landau?
Ausgangspunkt ist die aktuelle Situation in der Südstadt. Hier herrscht ein hoher Parkdruck, u.a. durch Verdrängungseffekte aus der Innenstadt. Die oft geforderte und von der Verwaltung ebenso oft geprüfte Lösung, das Anwohnerparken auf die Südstadt zu erweitern, ist rechtlich nicht möglich. Um die Parksituation trotzdem zu verbessern, will die Verwaltung die Südstadt mit in die Parkraumbewirtschaftung aufnehmen und gleichzeitig günstige Dauerparktickets einführen.
Um die Südstadt dabei nicht schlechter zu stellen als andere Stadtquartiere, einen Verdrängungs-Mechanismus zu vermeiden und viele andere Probleme mit dem Anwohnerparken zu lösen, soll das Anwohnerparken auslaufen. Denn: Würde es beibehalten, müssten Anwohnerinnen und Anwohner der Südstadt künftig 12,50 Euro im Monat für ein Dauerparkticket zahlen, Anwohnerinnen und Anwohner der Innenstadt aber nur 2 Euro im Monat.
Zur Neuordnung des Parkens werden sieben neue große Parkquartiere im Stadtgebiet gebildet: Innenstadt, Alter Meßplatz sowie die fünf Stadtquartiere Nord, Nordost, Ost, West und Süd, wobei Nordost aktuell noch nicht bewirtschaftet werden soll. Die Parkgebühren in den einzelnen Quartieren unterscheiden sich, denn: Je näher ein Parkplatz an der Fußgängerzone liegt, desto „wertvoller“ ist er.
Außerdem werden die vier mittelgroßen innerstädtischen Parkplätze Langstraße, Weißquartierstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Weißquartierplatz zu so genannten „Handelsparkplätzen“ für Kundinnen und Kunden der innerstädtischen Geschäfte. Dort gibt es Kurzzeit- und Tagestickets, aber Dauerparktickets gelten hier nicht.
Was kostet das Parken in den neuen Parkquartieren?
Kurz gesagt gilt: Je näher ein Parkplatz an der Innenstadt liegt, desto „wertvoller“ ist er. Daraus ergibt sich eine neue Preisstruktur, die Sie hier zum Download finden.
Warum sind die Änderungen notwendig?
Die Stadt Landau hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Belangen sehr gut entwickelt. Das historisch gewachsene Parksystem birgt aber heute viele Probleme: Mehr Anwohnerparkausweise in sehr kleinen Parkquartieren als verfügbare Anwohnerparkplätze, der hohe Parkdruck in der Südstadt, die Schwierigkeiten des Handelsparkens usw. Um diese Probleme anzugehen, hat die Stadtverwaltung das bestehende System komplett überarbeitet.
Wie kam das "Neue Parken" zustande? Wurden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?
Zu kaum einem anderen Thema wurde in Landau in den vergangenen Jahren so viel diskutiert und ging so viel „Input“ aus der Bevölkerung ein wie zum Parken, ganz besonders in der Südstadt. Die neuen Regeln reflektieren auch die zahlreichen Bürgereingaben und -gespräche, Rückmeldungen und Hinweise in der zurückliegenden Zeit zu diesem Thema. Die Stadt Landau ist überzeugt, dass das Parken nun insgesamt fairer, verständlicher und nachvollziehbarer ist.
Um die neuen Regeln vorzustellen, bietet Verkehrsdezernent Lukas Hartmann gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachabteilungen des Bau- und des Ordnungsamts in der sitzungsfreien Zeit fünf offene Sprechstunden an und wird an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet jeweils für drei Stunden interessierten Bürgerinnen und Bürgern zum „Neuen Parken“ und anderen Mobilitätsthemen Rede und Antwort stehen. Die Termine finden sich in unserem Beteiligungskalender.
Wie sehen die neuen Parkquartiere aus?
Aus zwölf sehr kleinteiligen Parkquartieren sollen unter Einbezug der Südstadt sieben deutlich größere Quartiere werden: Fünf blaue Stadtquartiere (Nord, Nordost, Ost, Süd und West), ein orangenes Innenstadtquartier und ein graues Quartier (Alter Meßplatz). Statt wie bisher zirka 180 Stellplätze je Quartier (davon nur knapp 90 ausschließlich für Anwohnerinnen und Anwohner), sollen es dann mit durchschnittlich über 700 Stellplätzen pro Quartier merklich größere Einheiten werden, sodass sich der Parkdruck für die Anwohnerinnen und Anwohner entspannt.
Hier die „Steckbriefe“ der neuen Parkquartiere:
Parkquartier Innenstadt
Anzahl der öffentlichen Parkplätze: 1730 (davon 1165 für Dauerparktickets)
Kosten Monatsticket: 25 Euro
Kosten Tagesticket (ab 2023): 3,50 Euro
Kosten Kurzzeitticket (ab 2023): 3,5 Cent pro Minute
Abgrenzung: Die großen Ringstraßen, alle Straßen innerhalb der großen Ringstraßen, Parkstraße, Ravelinstraße, Xylanderstraße
Besonderheiten: zusätzlich noch zwei öffentliche Parkhäuser, 169 reine Kurzzeitparkplätze, 281 „Handelsparkplätze“
Parkquartier Alter Meßplatz
Anzahl der öffentlichen Parkplätze: 700 (alle auch für Dauerparktickets)
Kosten Monatsticket: 20 Euro
Kosten Tagesticket (ab 2023): 3 Euro
Kosten Kurzzeitticket (ab 2023): 3 Cent pro Minute
Besonderheiten: kann an zwei Wochen im Jahr (Herbst- und Maimarkt) in der Regel nicht genutzt werden
Parkquartier West
Anzahl der öffentlichen Parkplätze: 310 (alle auch für Dauerparktickets)
Kosten Monatsticket: 12,50 Euro
Kosten Tagesticket: 2 Euro
Kosten Kurzzeitticket: 2 Cent pro Minute
Abgrenzung: westlich des Westrings
Parkquartier Nord
Anzahl der öffentlichen Parkplätze: 290 (alle auch für Dauerparktickets)
Kosten Monatsticket: 12,50 Euro
Kosten Tagesticket: 2 Euro
Kosten Kurzzeitticket: 2 Cent pro Minute
Abgrenzung: nördlich des Nordrings
Parkquartier Nordost
Soll im Moment nicht bewirtschaftet werden. Falls aber in Zukunft Pendlerinnen und Pendler den Nordosten der Kernstadt ähnlich stark nutzen wie heute die Südstadt, hält die Verwaltung das Aufstellen von Parkscheinautomaten auf dieses Areal für eine denkbare Option.
Parkquartier Ost
Anzahl der öffentlichen Parkplätze: 620 (davon 570 auch für Dauerparktickets)
Kosten Monatsticket: 12,50 Euro
Kosten Tagesticket: 2 Euro
Kosten Kurzzeitticket: 2 Cent pro Minute
Abgrenzung: östlich des Ostrings
Parkquartier Süd
Anzahl der öffentlichen Parkplätze: 1410 (alle auch für Dauerparktickets)
Kosten Monatsticket: 12,50 Euro
Kosten Tagesticket: 2 Euro
Kosten Kurzzeitticket: 2 Cent pro Minute
Abgrenzung: südlich des Südrings
Warum kostet das Parken in der Südstadt künftig Geld?
Seit vielen Jahren gab es die Forderung nach Anwohnerparken in der Südstadt. Aus rechtlichen Gründen ist die dauerhafte Einführung der Landesgartenschau-Ausnahmeregelung nicht möglich. Der steigende Parkdruck belastet aber Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pendlerinnen und Pendler, sodass die Stadt Landau über Parkautomaten eine Entspannung der Situation herbeiführen möchte. Höfe und Garagen sollen besser genutzt sowie das Dauerparken besser gesteuert werden. Um die Belastung für dauerhaft auf ihr Auto angewiesene Menschen gering zu halten, sollen Dauerparktickets für die Südstadt wie in allen blauen Quartieren lediglich 12,50 Euro im Monat kosten.
Wieso treten Dauerparktickets an die Stelle des Anwohnerparkens?
Um die Südstadt nicht schlechter zu stellen als andere Stadtquartiere, einen Verdrängungs-Mechanismus zu vermeiden und viele Probleme mit dem Anwohnerparken zu lösen, soll das Anwohnerparken auslaufen. Bisher kosten Dauerparktickets pauschal 41 Euro im Monat. Zukünftig sollen sie gestaffelt nach Nähe zur Fußgängerzone 25 Euro (Innenstadt), 20 Euro (Alter Meßplatz) oder 12,50 Euro (blaue Parkquartiere Nord, Nordost, Ost, Süd und West) kosten. Die Aufteilung zwischen Stellplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner und anderen Stellplätzen entfällt. Mit den Dauerparktickets kann überall im Quartier geparkt werden, ausgenommen sind nur Handelsparkplätze und reine Kurzzeitparkplätze. Das Quartier ist unabhängig von der Wohnung wählbar.
Was ändert sich für mich als bisherige Nutzerin/Nutzer des Anwohnerparkens?
Bereits ausgestellte Anwohnerparktickets sind zwölf Monate länger ohne Gebühr und Behördengang gültig, sofern ihr Ablaufdatum nicht vor dem 01.06.2021 liegt. Ab dem 1. Oktober 2021 können Sie mit Ihrem Bewohnerparkausweis auf allen für Dauerparker vorgesehenen Parkplätzen (beschildert als „Parken mit Parkschein“) stehen, die in dem neuen Parkquartier liegen, mit dem Ihr altes Bewohnerparkquartier Überlappungen hat (siehe nachfolgende Tabelle).
Welche Probleme gibt es aktuell mit dem Anwohnerparken?
Das Anwohnerparken ist in Rheinland-Pfalz derzeit noch auf knapp 2 Euro pro Monat begrenzt, was nicht einmal die Verwaltungskosten deckt. Durch die Trennung in drei unterschiedliche Kategorien an Stellplätzen kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Verwechslungen, die zu Verwarnungen führen – wenn beispielsweise jemand mit Anwohnerparkausweis auf einem regulären Ticketstellplatz steht. Außerdem stehen den Anwohnerinnen und Anwohnern so gut die Hälfte aller Parkplätze exklusiv zur Verfügung, die von Pendelnden dann nicht genutzt werden können, wenn beispielsweise eine Anwohnerin ihren Anwohnerstellplatz freimacht, indem sie morgens zur Arbeit fährt. Außerdem ist ein Stellplatz näher an der Fußgängerzone wertvoller als beispielsweise einer in der Südstadt. Das sollte sich auch in der entsprechenden Gebühr widerspiegeln.
Wie kommt die Verwaltung zu ihren Preisen?
Öffentlicher Raum kostet die Allgemeinheit, ebenso wie Private, Geld. Die jährlichen Kosten für die Stadt pro Stellplatz in der Innenstadt belaufen sich auf über 700 Euro. Für die gleiche Fläche wurden von der Gastronomie für Außenbestuhlung 900 Euro oder vom Einzelhandel für die Warenauslage 1.200 Euro verlangt. Die politische Forderung nach einem 365-Euro-Ticket für den ÖPNV ist noch keine Realität, aber auch mit den 540-Euro-Arbeitnehmer-Anteil für das Jobticket des VRN liegen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren für Dauerparktickets von 150 Euro bis 300 Euro im Jahr deutlich unter jeder anderen Nutzung.
Wie nutzt das „Neue Parken“ dem Einzelhandel in der Innenstadt?
Für eine funktionierende Innenstadt ist ein ausreichendes, zentrumsnahes und ständig verfügbares Parkraumangebot von großer Bedeutung. Die vier mittelgroßen Parkplätze Langstraße, Weißquartierstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Weißquartierplatz stehen daher künftig nur noch mit Tages- und Kurzzeitparkticket und damit ganz bewusst für Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Auf diese Weise kann der „Umschlag“ erhöht und einige, stets freie Stellplätze in der Innenstadt besser genutzt werden.
Denn: Auf dem Alten Meßplatz gibt es ein großes innerstädtisches Angebot mit der Sicherheit, fast immer einen Parkplatz zu bekommen. Jedoch blockieren Dauerparkerinnen und Dauerparker die mittelgroßen innerstädtischen Parkplätze rund um die Fußgängerzone, die immens wichtig für Handel und Gastronomie sind. Aus diesem Grund soll das Dauerparken an der Langstraße, in der Weißquartierstraße, in der Friedrich-Ebert-Straße und auf dem Weißquartierplatz künftig nicht mehr erlaubt sein, sondern nur noch Kurzzeit- bzw. Tagesparken.
Gemeinsam mit den Aktiven Unternehmern (AKU) Landau als Vertretung des Einzelhandels wird die Stadt Landau für diese Parkplätze verstärkt als Handelsparkplätze werben, die ganz besonders auch für nicht ortskundige Gäste die erste Anlaufstelle auf der Parkplatzsuche sein sollen.
Wird es unendlich viele Dauerparktickets zu kaufen geben?
Anfangs werden wir die Anzahl an Dauerparktickets pro Quartier noch nicht begrenzen. Sollte sich aber zeigen, dass erheblich mehr Menschen ein Ticket in einem Quartier kaufen, als Dauerparkplätze vorhanden sind, werden wir darauf reagieren. Das kann auch heißen, die Dauerparktickets auf eine bestimmte Anzahl zu begrenzen.
Fallen Parkplätze weg?
Nein. Wir wollen die bestehenden Parkmöglichkeiten effizienter nutzen, aber durch diese Maßnahme bleibt es im betroffenen Bereich bei 5.100 Parkplätzen.
Gibt es Möglichkeiten, Menschen mit geringem Einkommen die Tickets günstiger zu machen?
Leider nein. Die Bundes- und Landesgesetze lassen das nicht zu. Der Stadtrat fordert aber genau das, um Menschen mit einem geringeren Einkommen in einer solchen Situation zu helfen. Anders als beim Anwohnerparken kann aber auch eine Bewohnerin der Innenstadt für ein anderes Parkquartier ein Dauerticket erwerben und so erhebliche Kosten sparen.
Wie verträgt sich das Dauerparkticket für Pendlerinnen und Pendler mit den Anwohnerinnen und Anwohnern?
Menschen mit einem Auto brauchen es meistens, um zur Arbeit zu pendeln. Während Landauerinnen und Landauer häufig auspendeln, pendeln gleichzeitig Menschen aus dem Umland nach Landau ein. Wenn Erstere also zur Arbeit fahren, werden diese Parkplätze frei und können von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden. Wenn diese Feierabend haben, fahren sie nach Hause und geben damit den Parkplatz wieder für Anwohnerinnen und Anwohner frei. Perfekt wird das nicht klappen, aber durch die größeren Quartiere gehen wir davon aus, dass Menschen mit Dauerparkticket häufiger als bisher die Menschen mit Anwohnerparkausweis einen Platz finden werden.
Wo kann ich die neuen Dauerparktickets erwerben?
Ab sofort können 4-Monats-Tickets und Jahres-Tickets im Bürgerbüro erworben werden. Bitte vereinbaren Sie hier über Bürgerbüro -> Verkauf -> Parkplakette einen entsprechenden Termin und halten Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs parat. Mit Beginn des neuen Systems am 1. Oktober 2021 wird über das so genannte „Handyparken“ die Kaufoption eines Monats-Tickets zur Verfügung stehen.
Was ändert sich bei Behindertenparkausweisen?
Nichts. Die Regelungen bleiben von der Neuordnung des Parkens unberührt.
Kann ich auch für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Dauerparktticket erwerben?
Ja, das können Sie. Dabei ist zu beachten, dass jedes Ticket auf ein Fahrzeug erworben wird und die entsprechende Plakette deshalb das Kennzeichen aufweisen muss. Privatpersonen oder Unternehmen können die Tickets also nicht in oder für mehrere Fahrzeuge nutzen. Sie können entsprechende Termine hier über Bürgerbüro -> Verkauf -> Parkplakette vereinbaren und bei einem Termin auch mehrere Plaketten erwerben.
Sonderfälle
Einige Sonderfälle sind von den allgemeinen Regelungen nicht gedeckt. Das betrifft die Frage nach dem Übertrag von Anwohnerparktickets, den Stichtag der neuen Regelung und Umzüge.
Sollten Sie ein neues Auto
kaufen oder ein neues Kennzeichen erwerben, können Sie den alten
Anwohnerparkausweis auf das neue Fahrzeug umtragen lassen. Dafür ist ein
Termin im Bürgerbüro nötig. Beim Umschreiben einer Plakette wird eine Bearbeitungsgebühr von 12 Euro fällig.
Wessen Anwohnerparkausweis zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 6. Juli 2021 ausgelaufen ist, fällt ebenfalls noch in die Regelung, dass ein Ticket für zwölf weitere Monate ohne Gebühr und Behördengang gültig bleibt. In diesen Fällen erlischt also am 7. Juli 2022 die Parkberechtigung. Ein Gang zum Bürgerbüro ist nicht nötig.
Sollten Sie in der Laufzeit Ihres Anwohnerparkausweises innerhalb der betroffenen Stadtquartiere umziehen, können Sie ebenfalls Ihren Anwohnerparkausweis umtragen lassen. Bei Umzug in ein Innenstadtnäheres Parkquartier ist die Kostendifferenz zu bezahlen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Bürgerbüro. Auch hier wird für das Umschreiben der Plakette eine Bearbeitungsgebühr von 12 Euro fällig.
Hinweis zum Parken vor der eigenen Einfahrt:
Wo können Besitzerinnen und Besitzer eines Parktickets für den Alten Meßplatz parken, wenn dort der Mai- oder Herbstmakt stattfindet?
Sie können in dieser Zeit auf Parkplätze der Quartiere West und Nord ausweichen, die je nach bezahltem Ticket für Tagesticket bzw. Dauerparker zulässig sind. Die Beschilderung vor Ort ist zu beachten. Kurzzeitparkplätze oder Parkplätze mit einer Parkscheibenregelung sind hiervon ausgenommen.
Was gilt für Elektro-Autos?
Schon immer mussten in Landau E-Fahrzeuge in den meisten Fällen Parkgebühren entrichten. Im Zuge des Parkraummanagements entfielen die gebührenfreie Parkplätze für E-Fahrzeuge beispielsweise auf dem Alten Meßplatz. Diese Fahrzeuge werden den übrigen Pkws gleichgestellt und es wird nicht mehr nach Antrieb unterschieden. Somit sind für Elektrofahrzeuge künftig fast überall Parkgebühren zu entrichten. Eine Ausnahme sind solche Parkplätze mit Ladeinfrastruktur. Hier bleibt das Parken für den Vorgang des Ladens kostenfrei.