In Landau gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren, mitzureden und Landau zu gestalten. Wir möchten, dass Sie gut informiert sind. Sie sollen Kenntnis darüber haben, bei welchen Vorhaben die Stadt Landau in der Pfalz speziell zur Bürgerbeteiligung einlädt. Auf dem Landauer Beteiligungsportal www.mitredeninLD.de finden Sie neben der Vorhabenliste auch aktuelle Beteiligungsangebote und die Leitlinie für Bürgerbeteiligung, die Regeln, Instrumente und Strukturen für eine gelingende Bürgerbeteiligung in unserer Stadt enthält.
Was ist eine Vorhabenliste?
In dieser Vorhabenliste erfahren Sie, welche Maßnahmen derzeit in Ihrem Lebensumfeld oder in der Gesamtstadt Landau geplant sind. Die Vorhabenliste informiert übersichtlich und frühzeitig darüber, in welchen Themenfeldern neue Projekte auf den Weg gebracht werden. Die Vorhaben werden in kurzen Steckbriefen beschrieben und stehen online auf dem Beteiligungsportal der Stadt Landau www.mitredeninLD.de zur Verfügung.
Welche Vorhaben kommen auf die Vorhabenliste?
Auf die Vorhabenliste kommen städtische Projekte und Vorhaben,
- die in Landau geplant sind oder deren Umsetzung bereits läuft,
- die im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen,
- die eine Vielzahl der Landauerinnen und Landauer betreffen und
- für die eine Bürgerbeteiligung grundsätzlich möglich oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.
Welche Informationen zur Bürgerbeteiligung liefert die Vorhabenliste?
Neben der Beschreibung des Vorhabens, wann, was, wie und wo umgesetzt werden soll, gibt es in den Steckbriefen auch Informationen zur Bürgerbeteiligung.
Sie finden dort Informationen darüber, ob eine Bürgerbeteiligung geplant ist und wenn ja, welche Art und Stufe der Beteiligung.
Wir unterscheiden zwei Arten der Bürgerbeteiligung: Die formelle Beteiligung, also Beteiligung, die durch Gesetze oder die Kommunalverfassung vorgeschrieben ist. Und die informelle Beteiligung, die die Stadt Landau freiwillig anbietet, um Bürgerinnen und Bürger an städtischen Planungen zu beteiligen. Diese wird auch als mitgestaltende Bürgerbeteiligung bezeichnet.
Auch erfolgt eine Einordnung der Bürgerbeteiligung, ob es sich um Information, Beratung oder Mitentscheidung handelt:
- Stufe 1: Bürgerbeteiligung durch Information: Die Verwaltung veröffentlicht aktuelle Informationen über städtische Vorhaben. Instrumente: Informationsveranstaltungen, Vorhabenliste, Website www.landau.de, Beteiligungsportal www.mitredeninld.de, Social Media, Pressemitteilungen, Printerzeugnisse und persönliche Auskünfte per E-Mail und Telefon usw.
- Stufe 2: Bürgerbeteiligung durch Konsultation/ Beratung: Stadtrat und Verwaltung holen Feedback, Ideen oder Meinungen zu bestimmten städtischen Vorhaben, Themen oder Planungen ein. Diese werden gesammelt, ausgewertet und in die Entscheidungsfindung einbezogen. Instrumente/Methoden: Bürgerversammlung, Zukunftswerkstatt, Planungszelle/Bürgerrat, Online-Beteiligungsverfahren usw.
- Stufe 3: Bürgerbeteiligung durch Mitentscheidung: Neben den in der Leitlinie beschriebenen Aktivitäten zur mitgestaltenden Bürgerbeteiligung stehen Bürgerschaft und Politik unverändert die Instrumente Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zur Verfügung, die in § 17 und 17a der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) geregelt werden.
Wichtig: Vorhaben, die von einer Bürgerbeteiligung ausgeschlossen sind, werden nicht in die Liste aufgenommen. Das sind zum Beispiel Vorhaben, für die es keinen Entscheidungsspielraum gibt.
Wie oft wird die Vorhabenliste aktualisiert?
Der Stadtrat erhält eine aktualisierte Vorhabenliste zweimal im Jahr (Frühling und Herbst) zur Beratung. Nach der Beschlussfassung wird die Liste auf dem Beteiligungsportal der Stadt Landau www.mitredeninld.de digital veröffentlicht.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Vorhabenliste?
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.
Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
Telefon: 06341 – 13 1401
E-Mail: buergerbeteiligung@landau.de
www.landau.de
www.mitredeninLD.de